Kryptos und ihr Zwitterdasein für die Regulierung

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Die Kryptowährung Ripple ist kein Wertpapier. Was selbstverständlich sein sollte, bedurfte in den USA eines Gerichtsurteils zur Klarstellung. Damit hat die US-Börsenaufsicht eine Niederlage einstecken müssen und kann Ripple nicht regulieren wie Aktien oder Anleihen. Das Urteil gibt der gesamten Kryptobranche ein Stück mehr Rechtssicherheit – und sollte auch den Kursen nützen.

Der Kurs des Ripple jedenfalls verdoppelte sich nach Bekanntgabe des Urteils fast – und liegt immer noch auf einem deutlich höheren Niveau. Gedrückt hatte den Kurs eine Klage der SEC, die den Verkauf von Ripple als Wertpapiergeschäfte einschätze. Damit hätten alle Käufe und Verkäufe der Kryptowährung ihrer Aufsicht unterlegen – ein gewaltiger Machtzuwachs und auch eine Drohung in Richtung der anarchiefreudigen Kryptocommunity. 

Dabei ist eine verstärkte Regulierung sogar gut für das Erwachsenwerden der Kryptos. Störend war lediglich die Hängepartie. Hier wollte sich die Aufsicht möglicherweise erst einmal Zugriff sichern, bevor es dann zu einer echten Regulierung kommt. Übrigens wurden auch gleich die Handelsplattformen mit verklagt, über die der Ripple zu kaufen war. In der Folge nahmen einige der großen Player Ripple aus dem Angebot, was den Kurs weiter absacken ließ.

Jetzt sind auch diese Plattformen wieder frei, Ripple anzubieten – und machen davon auch Gebrauch. Den Kurs hat dies stark angetrieben. Und auch die anderen Kryptos haben profitiert, manch eine Währung hat sich auf einem höheren Niveau festgesetzt – darunter auch der Bitcoin. Denn wie an den Aktienmärkten oder an den Finanzmärkten überhaupt ist Unsicherheit Gift für die Kurse. Jetzt ist zumindest eine erste Hürde genommen und ein Urteil gesprochen. 

Dabei hatte nur die SEC, die US-Börsenaufsicht also, geklagt. Europa ist mit der Mica genannten Richtlinie zur Regulierung von Kryptos bereits deutlich weiter als die USA, hier herrscht bereits mehr Klarheit. Als Wertpapier würde hierzulande niemand ein Kryptoinvestment sehen – obwohl das durchaus Vorteile hätte. Denn nur einmal angenommen, Kryptos würden als Wertpapiere gesehen und behandelt: statt sie über mehr oder weniger dubiose Plattformen kaufen und dort verwahren zu müssen, könnten sie dann einfach mit ihrer Wertpapierkennnummer ins Depot gebucht werden. Ein Traum in Sachen Transparenz und Handelbarkeit und der endgültige Durchbruch. 

Und ganz unmöglich ist eine solche Entwicklung nicht. Denn in dem US-­Urteil wurde bislang nur festgestellt, dass der Handel mit Ripple in Richtung Privatanleger kein Wertpapiergeschäft darstellt. Im Handel mit institutionellen Anlegern könnte diese Definitio­n trotzdem noch greifen – die SEC wird ohnehin in Berufung gehen. Es ist also eine merkwürdige Zwitterstellung, die sich zum einen dies- und jenseits des Atlantiks hier herausbildet und zum anderen den Kryptohandel mit Privatleuten und Unternehmen gänzlich anders behandelt. Zu hoffen ist, dass die Europäer hier stark genug sind, um die Regeln zu setzen und zu bewahren, denn hier sind sie derzeit einmal vorneweg.